Erhöhung der Biosicherheit für Geflügelbetriebe ab jetzt verpflichtend

Trotz hoher Risikolage noch keine Stallpflicht im Landkreis Weilheim-Schongau

Hühner im Stall
Hühner im Stall

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bewertet das derzeitige Risiko einer Verbreitung von HPAIV (Geflügelpest) unter Wildvögeln sowie den Eintrag in Geflügelhaltungen als hoch. Daher wurde bayernweit für Geflügelhalter die Verstärkung der Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest angeordnet, wie das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) mitteilte. Dies gilt ebenso für den Landkreis Weilheim-Schongau und betrifft auch Hobbyhalter. Durch die konsequente Umsetzung und Einhaltung erforderlicher Maßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln mit Haus- und Nutzgeflügel vermieden zu werden um eine weitere Einschleppung in die Geflügelhaltungen zu verhindern.

Hintergrund sind die steigenden Zahlen gemeldeter Fälle der Geflügelpest in ganz Deutschland: Auch Bayern verzeichnet seit Oktober 2021 wieder erste bestätigte Fälle. Neben Nachweisen des Erregers bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham, Nürnberger Land und Erding wurde am 01.12.2021 auch ein Ausbruch der Geflügelpest in einem kleinen Nutzgeflügelbestand im Landkreis Erding bestätigt.

Das Veterinäramt im Landratsamt Weilheim-Schongau erklärt, dass zum Schutz der Tiere ab sofort auch im Landkreis Weilheim-Schongau verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel einzuhalten sind – auch wenn im Landkreis derzeit noch kein Nachweis des Vogelgrippevirus vorliegt. Bei der Allgemeinverfügung zur Intensivierung der Biosicherheitsmaßnahmen handelt es sich noch nicht um eine Verpflichtung zur Aufstallung der Nutzgeflügelbestände (Stallpflicht), sondern um die angeordnete Umsetzung begleitender Maßnahmen zur Minimierung der Ausbreitungsgefahr des Virus.

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehören unter anderem die Sicherung der Ein- und Ausgänge der Ställe, das Betreten nur mit betriebseigener Schutzkleidung, die Desinfektion von Fahrzeugen, Maschinen und Gerätschaften, Schadnagerbekämpfung und die Sicherung gegen unbefugtes Betreten. Alle Maßnahmen sind im Einzelnen auf der Website www.weilheim-schongau.de oder unter www.lgl.bayern.de unter „Geflügelpest“ abrufbar. Auf der Landkreiswebsite wird unter dem Menüpunkt „Geflügelpest in Bayern“ auch über den aktuellen Stand der Tierseuche und weitere aktuelle Vorgaben für den Landkreis Weilheim-Schongau im Fall einer Ausbreitung informiert.

Geflügelhalter sollten sich jedoch schon jetzt auf eine mögliche Stallpflicht vorbereiten. Seitens des Veterinäramts geht an alle Geflügelhalter, die ihrer Verpflichtung zur Anmeldung der Tierhaltung beim Veterinäramt bislang noch nicht nachgekommen sind, erneut der Appell, dies umgehend nachzuholen. Diese Erfassung dient letztlich der Gesundheit und der Sicherheit aller Tiere. Infos zur Anmeldung sind auf www.weilheim-schongau.de unter „Was erledige ich wo?“ bei „Geflügelhaltung anmelden“ zu finden.

An alle Bürgerinnen und Bürger wendet sich die Behörde mit der Bitte, das allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel im Sinne der Geflügelpest-Verordnung im gesamten Landkreis zu beachten. Singvögel sind allerdings von diesem Verbot ausgenommen. „Seien Sie vorsichtig und achten Sie vor allem beim Spaziergang mit Ihrem Hund auf tote Wildvögel. Zum Schutz einer möglichen Verschleppung des Erregers soll der direkte Kontakt zu toten Fundvögeln so weit wie möglich vermieden werden“, sagt Veterinärdirektor Jens Lewitzki. Bei den im aktuellen Geschehen nachgewiesenen Virustypen wurde bisher keine Übertragung auf den Menschen oder andere Tiere festgestellt.

Kategorien: Landkreis

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