Lockdown im Landkreis Weilheim-Schongau ab 14. Dezember 2021 beendet

Inzidenz von unter 1000 über fünf Tage bringt Öffnung des öffentlichen Lebens

Sieben Würfel mit Beschriftung AKTUELL
Aktuell

Der Landkreis Weilheim-Schongau weist mit dem 13. Dezember 2021 über fünf Tage einen 7-Tages-Inzidenzwert auf, der unter dem Schwellenwert von 1000 liegt. Damit gilt der Landkreis nicht mehr als regionaler Hotspot. Gleichzeitig ist mit dem 14. Dezember 2021 der Lockdown mit seinen Beschränkungen des öffentlichen Lebens beendet. Diese Öffnung vollzieht die 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021.

Laut den Angaben des Robert-Koch-Institut (RKI) betrug die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen seit Donnerstag, den 09. Dezember 2021, weniger als 1000. Gemäß § 15 Abs. 2 der 15. BayIfSMV fallen mit der Fünf-Tages-Frist bestimmte Beschränkungen des öffentlichen Lebens weg. Diese sind im Einzelnen:

  • Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe öffnen wieder. Hier gilt nun wieder 2G.
  • Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen sind wieder möglich. Hier gilt 2G-Plus.
  • Sport- und Kulturstätten dürfen unter Einhaltung der 2G-Plus-Regelung wieder besucht werden.
  • Alle Betriebe der körpernahen Dienstleistungen sind wieder geöffnet. Es gilt 2G.
  • An Hochschulen ist wieder Präsenzbetrieb möglich, ebenso bei Angeboten beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung.
  • Archive, Bibliotheken und Kulturstätten sind wieder mit 2G geöffnet.

Der gesamte Handel ist wieder geöffnet. Beim Handel jenseits des täglichen Bedarfs gilt 2G. Hier gilt nun die Beschränkung von zehn Quadratmetern Fläche pro Kunde.

Wie zahlreiche andere Behörden und kommunale Einrichtungen bleibt das Landratsamt Weilheim-Schongau weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Alle Dienstleistungen werden unverändert angeboten, sollen nach Möglichkeit jedoch digital erledigt werden. In Fällen, bei welchen persönliches Erscheinen notwendig ist, ist bei vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der 3G-Regelung ein Behördenbesuch möglich.

Alle Informationen zu den derzeitigen Regeln sind unter www.weilheim-schongau.de zu finden.

Kategorien: Landkreis

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