Einreise von Grenzgänger aus Virusvarianten-Gebieten

Systemrelevante Betriebe können sich melden

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Aktuell

Systemrelevante Betriebe können sich bis 16. Februar 11 Uhr beim Landratsamt Weilheim-Schongau melden.

Weil das österreichische Bundesland Tirol (mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz, der Gemeinde Jungholz sowie des Rißtales), Tschechien und die Slowakei vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Virusvarianten-Gebiete eingestuft worden sind, sind Einreisen aus diesen Gebieten nach Bayern nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Eine dieser Ausnahme gilt für Grenzgänger mit Wohnsitz in diesen Gebieten, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist. Dies ist durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber zu bescheinigen und die Bescheinigung ist bei jeder Einreise mitzuführen und auf Verlangen der Grenzpolizeibehörde vorzulegen.

Ab Mittwoch, 17.02.2021, 00.00 Uhr wird die Bundespolizei nur noch Grenzgängern den Grenzübertritt erlauben, die über den Nachweis des vorgeschriebenen negativen, maximal 48 Stunden alten Coronatests (im Risikogebiet vorgenommen) und zusätzlich eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde über die Systemrelevanz ihres Betriebs und ihrer Tätigkeit verfügen.

Systemrelevante Betriebe im Landkreis Weilheim-Schongau, die Personen mit Wohnsitz diesen Risikogebieten beschäftigen, sind daher aufgerufen, sich im Landratsamt Weilheim-Schongau bis Dienstag, 16. Februar 11:00 Uhr unter ordnungsamt@lra-wm.bayern.de zu melden. Nachmeldungen sind möglich.

Dabei sind unbedingt anzugeben:

Welche systemrelevante Tätigkeit führt das Unternehmen aus?
(Nur solche, wovon Arbeitnehmer mit Wohnsitz in den Virusvarianten-Gebieten betroffen sind)
Vollständiger Name des Unternehmens
Anschrift des Unternehmens
Anzahl der systemrelevanten Arbeitnehmer im Unternehmen mit Wohnsitz in Virusvarianten-Gebiet

Nach der Sichtung der eingehenden Meldungen versendet das Landratsamt Weilheim-Schongau an die Betriebe die entsprechende Vorlage für die Bescheinigung. Diese Vorlage müssen die Betriebe selbst mit den Angaben zu den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befüllen und an diese weiterleiten. Diese haben die Bescheinigung dann bei der Fahrt zum Arbeitsplatz auf deutschem Bundesgebiet unbedingt mit sich zu führen.

Die Angaben, die durch die Betriebe gemacht werden, werden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Zudem muss das Landratsamt Weilheim-Schongau die systemrelevanten Betriebe weiter an die Regierung von Oberbayern melden. Die Grenzpolizei kann dann die Einreisenden anhand der vorliegenden Listen kontrollieren und die Bescheinigungen mit den als systemrelevant gemeldeten Betrieben abgleichen.

Welche Berufe sind systemrelevant?
Die EU hat am 30.03.2020 in einem Amtsblatt die Leitlinien für die Einstufung systemrelevanter Berufe veröffentlicht. Darunter fallen medizinische Berufe, Berufe, die der Aufrechterhaltung der Infrastruktur dienen aber auch Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind.

Die Leitlinien sind einsehbar unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2020:102I:FULL&from=DE

Kategorien: Landkreis

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