Ordnungsamt verweist auf Anmeldepflicht für Versammlungen

Spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe muss Behörde informiert werden

Ball mit der Aufschrift
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Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ist ein essentieller Bestandteil der demokratischen Grundordnung. Dennoch ist es gesetzlich vorgeschrieben, Versammlungen unter freiem Himmel vorher anzumelden. Derzeit werden, wie auch in der lokalen Presse berichtet, im Landkreis Weilheim-Schongau vereinzelt solche Demonstrationen ohne vorherige Anzeige durchgeführt.

Das Amt für öffentliche Ordnung weist daher darauf hin, dass jede Bürgerin oder jeder Bürger, die oder der eine Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, dies dem Landratsamt Weilheim-Schongau spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe oder Bewerbung der Veranstaltung anzuzeigen. Bei der Berechnung dieser Frist bleiben Samstage, Sonn- und Feiertage außer Betracht.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau empfiehlt, diese Anmeldung frühzeitig durchzuführen: Verstöße gegen die Anzeigepflicht können unter Umständen mit Geldbuße bis zu dreitausend Euro belegt werden. Die entsprechende Anzeigeformulare sind auf der Website des Landratsamtes unter www.weilheim-schongau.de zu finden.

Kategorien: Landkreis

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