Naturschutzgebiete am Lech bei Burggen und Kinsau

Foto: Lebensraum Lechtal e. V.

Der Lech durchfließt Bayern von der Landesgrenze bei Füssen bis zur Mündung in die Donau östlich von Donauwörth. In den letzten 150 Jahren wurde der Lech stark verbaut. Durch Kanalisierung sowie Längs- und Querverbauungen ist der einst dynamische Wildfluss in eine regelbare Stauseenkette für den Hochwasserschutz und die Energiegewinnung umfunktioniert worden. So sind im Landkreis nur noch sehr wenige naturnahe Bereiche erhalten geblieben. Zwei dieser Abschnitte sind die Litzauer Schleife bei Burggen sowie die Steilhalden und Flussauen nahe Kinsau. Beide Gebiete wurden mittlerweile zu Naturschutzgebieten erklärt.

Mit dem Flussuferläufer und dem Flussregenpfeifer kommen im Naturschutzgebiet „Hirschauer Steilhalde - Litzauer Schleife“ zwei in Bayern mittlerweile sehr seltene Kiesbrüter vor. Diese sind zur Tarnung ihrer Gelege auf offene Kiesflächen angewiesen, wie es sie am Lech heute nur noch sehr selten gibt. Die scheuen Vögel kommen ab März aus ihren Winterquartieren in Afrika zu uns und suchen an den letzten verbliebenen naturnahen Flussstrecken ruhige Kiesbänke für den Nestbau und die Aufzucht ihrer Jungen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt: Werden die Vögel während der Brutzeit gestört, sinkt der Bruterfolg erheblich. Aus diesem Grund herrscht im Naturschutzgebiet vom 1. März bis 31. August ein Betretungsverbot der Inseln und Kiesbänke. Außerdem ist die Befahrung des Lechs mit Booten in diesem Zeitraum nur zügig und im Hauptstromstrich gestattet.

Karte Naturschutzgebiet Hirschauer Steilhalde - Litzauer Schleife

Vorordnung Naturschutzgebiet Hirschauer Steilhalde - Litzauer Schleife

Das Naturschutzgebiet „Steilhalden und Flussauen des Lechs zwischen Kinsau und Hohenfurch“ befindet sich nördlich von Schongau. Es hat eine große Bedeutung für den Biotopverbund, da die verbliebenen naturnahen Flussabschnitte des Lechs eine wichtige Rolle als Biodiversitätsbrücke zwischen den Alpen und dem Jura einnehmen. Darüber hinaus spielen hier, ähnlich wie im Bereich der Litzauer Schleife, naturnahe Rutschhänge eine wichtige Rolle als Lebensraum bedrohter Arten. Aus diesen Gründen herrscht im Naturschutzgebiet auf den an den Lech angrenzenden Bereichen vom 15. April bis 31. Mai ein Betretungsverbot. Die Zweiteilung des Flusses durch die Kraftwerksinsel bei Kinsau ermöglicht es, den östlichen Seitenarm besonders zu schützen. Dort gilt ein ganzjähriges Bade- und Befahrungsverbot. Im übrigen Bereich der Wasserfläche des Naturschutzgebiets gilt das Bade- und Befahrungsverbot nur vom 1. Oktober bis 30. Juni. Die räumliche Abgrenzung der Flächen kann der nachfolgend verlinkten Karte entnommen werden.

Karte Naturschutzgebiet Steilhalden und Flussauen des Lechs zwischen Kinsau und Hohenfurch

Verordnung Naturschutzgebiet Steilhalden und Flussauen des Lechs zwischen Kinsau und Hohenfurch

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.