Neue Regelungen ab dem 13.04.2021
Seit Montag, 8. März, ist die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, welche zuletzt am 09.04.2021 geändert worden ist, in Kraft. Abhängig von der Höhe des 7-Tage-Inzidenzwertes finden sich Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten oder Sport.
Im Landkreis Weilheim-Schongau lag der 7-Tage-Inzidenzwert nach dem aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Institutes am 09.04.2021 bei 107,8, am 10.04.2021 bei 115,1 und am 11.04.2021 bei 118,1, so dass an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Wert von 100 überschritten wurde (siehe Amtliche Bekanntmachung vom 12. April 2021)
Die ab dem 13.04.2021 damit verbunden Änderungen können Sie auf unserer Internetseite unter https://www.weilheim-schongau.de/corona/inzidenzeinstufung-ueber-100/ nachlesen.
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