Geflügel im Landkreis Weilheim-Schongau

Ende der präventiven Stallpflicht

Hühner im Stall
Hühner im Stall

Auf Grundlage der neuesten Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 27.04.2021 wird das Infektionsrisiko der Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAIV) für ganz Bayern als mäßig bis gering angesehen.  

Somit wird auch das Risiko eines direkten oder indirekten Eintrags des hochpathogenen Aviären Influenzavirus in Hausgeflügelbestände des Landkreises Weilheim-Schongau als mäßig bis gering eingestuft und die derzeit im gesamten Landkreis bestehende Stallpflicht kann wieder aufgehoben werden. Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Stallpflicht erscheint offiziell im kommenden Amtsblatt des Landratsamtes am 03.05.2021 und tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Vorab steht die Allgemeinverfügung bereits auf der Internetseite des Landratsamtes (Allgemeinverfügung Aufhebung Stallpflicht) zur Einsichtnahme bereit.

Nach der Ausbreitung des Virus in der Wildvogelpopulation sowie dem Auftreten in einigen Haus- und Nutzgeflügelbeständen seit Januar 2021, nimmt die Zahl der festgestellten HPAI-Fälle in Bayern seit Anfang April 2021 deutlich ab. Nachdem die Hauptphase des Frühjahrsvogelzugs durchschritten ist und die vorherrschenden Wetterbedingungen eine schnellere Inaktivierung des Erregers begünstigen, verringert sich die Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel.

Auch wenn die Fallzahlen in Bayern rückläufig sind muss noch immer mit dem Vorkommen der Aviären Influenza, vor allem bei Wildvögeln, gerechnet werden. Daher sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände auch zukünftig die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter konsequent zu beachten. Besondere Vorsicht gilt weiterhin bei Tieren mit Auslauf bzw. in Freilandhaltung. Auch außerhalb größerer Seuchengeschehen ist der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln (besonders Wassergeflügel) wo immer möglich zu verhindern.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landratsamtes (www.weilheim-schongau.de).

Kategorien: Landkreis

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